Inhaber: Christian BERNT - 2452 Mannersdorf am Leithagebirge, Hauptstraße 70
Telefon: 02168-68 608 | Fax: 02168-67 259 | e-Mail: office@sonnenschutz-aussenrollos.at
Geschäftszeiten: Montag bis Freitag 8-12 Uhr (ausserhalb Anrufbeantworter)
Besuchen Sie uns auf Facebook   diese Seite auf Facebook teilen                                  Service, Kundendienst, Servicearbeiten, Erste Hilfe


Sie sind hier: Startseite > AGB

AGB

Zum Inhalt

Hauptmenue

Submenue

Hauptmenue

Hauptnavigation


Allgemeine Geschäftsbedingungen [AGB]

 

Liefer- und Verkaufsbedingungen



1. Geltungsbereich

Vertragsgrundlage zwischen Biro Sonnenluk e. U. und dem Kunden (Käufer) ist der Inhalt des Auftragsscheines bzw. Auftragsbestätigung. Durch dessen Unterfertigung gelten die Verkaufs-, Liefer- und Montagebedingungen als Vertragsbestandteil. Für Verbrauchergeschäfte nach dem Konsumentenschutzgesetz gelten diese Bedingungen nur insofern, als sie nicht dem Gesetz widersprechen. Änderungen und Nebenabreden bedürfen der Schriftform.


2. Preise

Die bei Vertragsabschluss vereinbarten Preise verstehen sich einschließlich Verpackung frei am vereinbarten Übernahmeort des Kunden, sofern die Zustellung mit Fahrzeugen vereinbart wird. Gewünschte Sonderverpackung wird zusätzlich verrechnet. Wird eine andere Versandart (Bahn, Post, Spediteur) gewünscht, gehen die Frachtkosten zu Lasten des Kunden. Ist die Montage vereinbart, verstehen sich die Preise ohne Stemm- und Verputzarbeiten und ohne eventuell erforderliches Außengerüst. Die erforderlichen Bohrungen für Durchführung der Antriebselemente sind, soweit diese nicht durch Beton, Eisenarmierungen oder sonstige Metallteile erschwert werden, in den Montagepreisen inbegriffen. Bei der Ermittlung der Preise wird davon ausgegangen, dass die Montagearbeiten zusammenhangend (ohne Unterbrechung) durchgeführt werden können. Mehrkosten aus bauseits bedingten Montageverzögerungen werden gesondert verrechnet.


3. Auftragsbindung

Biro Sonnenluk e. U. steht es frei, die Annahme einer Bestellung binnen vier Wochen schriftlich abzulehnen. Da die Erzeugnisse nach Maß gefertigt werden, sind Umtausch oder Rücknahme unmöglich. Die Richtigkeit der Maßangaben im Auftragsschein bzw. Auftragsbestätigung, gilt durch die Unterschrift des Kunden als überprüft und bestätigt, sofern die Maßabnahme durch den Kunden erfolgt ist.


4. Abnahme der Naturmaße

Der Liefertermin — sofern festgelegt — ist nur dann bindend, wenn die Abnahme der Naturmaße zum vereinbarten Termin ermöglicht wird. Sind anstelle von Naturmaßen Maße aus dem vom Kunden bereitgestellten Plänen heranzuziehen, muss die Richtigkeit vom Kunden schriftlich bestätigt werden.


5. Lieferzeit

Angegebene Lieferzeiten sind nur dann verbindlich, wenn dies ausdrücklich-schriftlich vorgesehen ist. Bei Nichteinhaltung eines von Biro Sonnenluk e. U. zugesicherten Liefertermins ist der Kunde verpflichtet, schriftlich eine Nachfrist von zumindest vier Wochen zu setzen. Dem Kunden steht kein Rücktrittsrecht zu, wenn Biro Sonnenluk e. U. durch höhere Gewalt, Streiks oder sonst ohne eigenes Verschulden, an der Einhaltung des Liefertermins verhindert ist. In solchen Fällen beginnt die Nachfrist mit Wegfall des Hindernisses. Über den Rücktritt hinausgehende-nachteilige Verzugsfolgen für Biro Sonnenluk e. U. sind ausgeschlossen, es sei denn, dem Kunden ist ein Schaden vorsätzlich oder grob fahrlässig zugeführt worden.


6. Leistungsausführung/Montage

Der Kunde ist verpflichtet, für das ordnungsmäßige Zusammenwirken aller Werkunternehmer und somit für die technisch- sinnvolle Reihenfolge der Arbeiten zu sorgen. Bei Verletzung dieser Pflicht gehen nachteilige Folgen, zu Lasten des Kunden. Ausführungstermine sind nur dann bindend, wenn zum vereinbarten Termin die Montagearbeiten begonnen werden können. Der Kunde hat dafür zu sorgen, dass die erforderlichen Stromanschlüsse vorhanden sind.


7. Zahlungen/Zahlungsverzug

Nach Auftragserteilung ist eine Anzahlung von 50% des Auftragswertes (Sonderanfertigungen)zu leisten. Biro Sonnenluk e. U. hat das Recht, bei Bauvorhaben mit längerer Laufzeit, Teilrechnungen im Ausmaß des Bauvorschrittes zu stellen. Bei Teilrechnungen wird die Anzahlung berücksichtigt. Teilzahlungen sind unabhängig von eventuell durchführenden Nachbesserungsarbeiten zu leisten. Rechnungen sind sofort nach Erhalt ohne Abzug zur Zahlung fällig, falls nicht anders vereinbart ist. Bei Zahlungsverzug ist Biro Sonnenluk e. U. berechtigt, ab dem Fälligkeitstag folgenden Tag, Verzugszinsen in der Höhe von 4-Prozent- punkten über dem von der Österreichischen Nationalbank verlautbarten Basiszinssatz sowie bei Unternehmensgeschäften in der Höhe von 8-Prozentpunkten über den Basiszinssatz ( 352 UGB) zu verrechnen. Bei Zahlungsverzug ist der Kunde verpflichtet, auch Mahnspesen sowie außergerichtliche und vorprozessuale Inkassospesen z.B. eines Rechtsanwaltes oder eines Inkassobüros zu ersetzen. Wird Biro Sonnenluk e. U. nach Vertragsabschluss bekannt, dass die Zahlungsfähigkeit des Kunden wegen anhängiger Exekution fraglich ist — ist Biro Sonnenluk e. U. berechtigt — die Ware nur Zug um Zug gegen Zahlung oder Leistung angemessener Sicherheit auszuliefern. Unabhängig davon ist Biro Sonnenluk e. U. In solchen Fällen, zur Rechnungslegung vor Lieferung berechtigt. Eine Aufrechnungseinrede kann vom Kunden nur geltend gemacht werden, wenn die Gegenforderung in einem Zusammenhang mit der Lieferung steht.


8. Vorauszahlung, Sicherheitsleistung

Biro Sonnenluk e. U. kann eine Vorauszahlung verlangen, wenn nach den Umständen des Einzelfalles zu erwarten ist, dass der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen nicht- oder nicht fristgerecht nachkommt. Biro Sonnenluk e. U. ist insbesondere dann berechtigt eine Vorauszahlung zu verlangen, wenn der Creditreform-Bonitätsindex über 300 oder das KSV-Rating über 350 liegt bzw. wenn das empfohlene Höchstkredit-Limit durch den Auftragswert überschritten wird. Die Vorauszahlung bemisst sich nach der Höhe des Auftragswertes. Statt einer Vorauszahlung kann Biro Sonnenluk e. U. die Leistung einer Sicherheit (z.B. Barsicherheit, Bankgarantie) unter sinngemäßer Anwendung jener für die Vorauszahlung geltenden Bestimmungen verlangen. Siehe auch den vorhergehenden Punkt 7.


9. Übergabe und Transport

Mit der vereinbarten Übergabe geht auch die Gefahr auf den Kunden über. Der Kunde ist verpflichtet, die von Biro Sonnenluk e. U. gelieferte und montierte Ware abzunehmen, sobald Biro Sonnenluk e. U. ihm die Beendigung der Montage schriftlich oder mündlich angezeigt hat. Dies gilt auch dann, wenn Lieferung und Montage keinen einheitlichen Auftrag bilden. Erkennbare Mangel müssen vom Kunden unverzüglich schriftlich gerügt werden. Bei Versand der Ware mit Post, Bahn oder Spediteur übernimmt Biro Sonnenluk e. U. keine Transporthaftung. Auch in diesen Fällen müssen dem Transportführer Schäden unverzüglich und nachweislich, mitgeteilt werden. Bei Nichtannahme der Ware muss Biro Sonnenluk e. U. vom Kunden unverzüglich-schriftlich und unter Anführung der Gründe, verständigt werden — widrigenfalls ist die Abnahme anzunehmen. Auch bei Inbetriebnahme der von Biro Sonnenluk e. U. gelieferten Ware gilt die Übernahme als vollzogen. Bei Nichtannahme der Ware ohne Verschulden von Biro Sonnenluk e. U. ist Biro Sonnenluk e. U. berechtigt, die Ware ohne Montagekosten in Rechnung zu stellen.


10. Gewährleistung/Garantie

Für besondere Eigenschaften der gelieferten Ware hat Biro Sonnenluk e. U. nur dann einzustehen, wenn eine schriftliche Garantiezusage in Form eines Angebotes, Auftrages oder einer Rechnung vorliegt. Schäden die durch Einfluss von starkem Windzug, Sturm, Fehlbedienung-Schäden in Folge des Einsatzes von textilen Beschattungen bei Regen (Wassersackbildung bzw. Überlastung des Gegenzuges) oder die durch Montagefehler bei Eigenmontagen verursacht werden, fallen nicht unter die Garantie- zusage oder die gesetzliche Gewährleistung. Der Kunde ist verpflichtet, Biro Sonnenluk e. U. allfällige Mängel unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb der gesetzlichen Gewährleistungsfrist von 24 (vierundzwanzig) Monaten, schriftlich bekannt zu geben. Biro Sonnenluk e. U. ist berechtigt, Gewährleistungsmängel unentgeltlich- innerhalb einer vierwöchigen Frist durch Nachbesserung, Lieferung eines Ersatzteiles oder überhaupt durch eine Ersatzlieferung zu beheben. im Rahmen der Garantiezusage ersetzt Biro Sonnenluk e. U. fehlerhafte Teile durch gleichwertige oder neue. Technisch bedingte Farbabweichungen oder Materialänderungen bleiben vorbehalten, Farbunterschiede können zwischen neuen Teilen und bestehenden, den Umwelteinflüssen ausgesetzten Teilen vorkommen. Der Kunde ist verpflichtet, die fehlerhafte Ware auf Gefahr und Rechnung von Biro Sonnenluk e. U. an das Herstellwerk zu übersenden, wenn Biro Sonnenluk e. U. dies anordnet. Nur wenn Biro Sonnenluk e. U. trotz Kenntnis des Mangels das Verbesserungsrecht nicht ausübt, steht dem Kunden das Recht zu, Preisminderung oder Vertragsrücktrittgeltend zu machen. Werden an der Ware, ohne dass Biro Sonnenluk e. U. eine Verbesserungsmöglichkeit geboten worden wäre, Instandsetzungsarbeiten durch den Kunden selbst oder durch Dritte versucht bzw. durchgeführt, geht der Gewährleistungsanspruch verloren. Geringfügige Farbabweichungen gelten nicht als Mängel. Leichte Faltenbildung bei Markisen und textilen Beschattungen können naturgemäß vorkommen und gelten daher nicht als Mängel. Die Anbringung von Längs- und Quernähten richten sich nach den technischen Erfordernissen.


11. Produkthaftung

Biro Sonnenluk e. U. hat für Sachschäden und Sachfolgeschäden, die ein Kunde auf Grund eines fehlerhaften Produkts erleidet, nicht einzustehen, falls kein Verbrauchergeschäft vorliegt.


12. Rücktrittsrecht

Dem Kunden steht ein Rückzugsrecht zu, wenn die geschäftliche Verbindung nicht von ihm selbst angebahnt wurde, eine Vertragsbesprechung nicht vorausgegangen ist oder der Kunde seine Vertragserklärung weder in den von Biro Sonnenluk e. U. für geschäftliche Zwecke dauernd benützten Räumen, noch auf einem Ausstellungsstand (Messe, Einkaufszentren etc.) abgegeben hat. In solchen Fällen hat der Kunde das Recht, binnen einer Woche nach Vertragsabschluss, schriftlich eine Rücktrittserklärung an Biro Sonnenluk e. U. abzusenden, wobei diese Frist mit Ausfolgung des Auftragsscheines zu laufen beginnt. Im Falle eines Rücktritts, einer Kündigung von Biro Sonnenluk e. U. berechtigt, die bis zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Kündigung angefallenen- nachweislich entstandenen Kosten sowie einen anteiligen, den Kosten entsprechenden Gewinn zu verlangen.


13. Eigentumsvorbehalt

Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung durch den Kunden Eigentum von Biro Sonnenluk e. U. Wird die Ware vor Bezahlung verkauft, tritt der Kunde bereits alle ihm aus weiteren Veräußerung zustehenden Forderungen an Biro Sonnenluk e. U. ab. Der Eigentumsvorbehalt geht auch dann nicht verloren, wenn die gelieferte Ware nur teilweise ohne Substanzzerstörung entfernt werden kann. Bei Zahlungsverzug ist Biro Sonnenluk e. U. berechtigt, die Ware nach Ankündigung abzuholen und ohne weitere Einwilligung von Seiten des Kunden, zu demontieren. Eine solche Demontage erfolgt somit nicht eigenmächtig; der Kunde verzichtet auf die Geltendmachung einer Besitzstörung. Wenn bei der Demontage Schrauben oder Überkonstruktionen entfernt werden müssen, ist Biro Sonnenluk e. U. nicht verpflichtet, den früheren Zustand wieder herzustellen oder irgendeinen Ersatz zu leisten. Biro Sonnenluk e. U. haftet lediglich für alifällige- bei der Demontage neu verursachte Schäden. Der Vertrag wird durch die Warenrücknahme nicht automatisch aufgehoben. Ein Biro Sonnenluk e. U. nach Warenrücknahme verbliebener Vorteil wird dem Kunden, auf den Rechnungsbetrag gutgeschrieben.


14. Schlussbestimmungen

Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertrag ergebenen Streitigkeiten ist das für den Sitz von Biro Sonnenluk e. U. sachlich in Betracht kommende Gericht. Anzuwenden ist österreichisches Recht. Sollte eine Bestimmung dieser Liefer- und Verkaufsbedingungen, gleichgültig aus welchem Grund, nichtig sein, bleibt die Geltung der überigen Bestimmungen hievon unberührt.



Mannersdorf an der Leitha, im 08/2017

 

^ zum Seitenanfang

 

Webdesign by www.Vienna-Webdesign.at - 2017-2020